Dienstag, 2. August 2011

Akte 20.11: Wenn die Lebensversicherung im Todesfall die Zahlung verweigert....

Akte 20.11 berichtete in der Sendung vom 26.07.2011 über Fälle, bei denen sich die Risikolebensversicherung nach dem Tod des Versicherten weigerte, die vertragliche vereinbarte Summe auszuzahlen.
Dieses kann natürlich schlimme Folgen für die Hinterbliebenen haben, schließlich schließt man oftmals eine Risikolebensversicherung ab, um z.B. im Todesfalles des Hauptverdieners der Familie weiterhin die Abträge für das Eigenheim bedienen zu können.
Um so dramatischer ist es, wenn die Lebensversicherung aus ziemlich eigenartigen Gründen die Auszahlung der Summe verweigert und so Familien schnell vor dem Ruin stehen können.

In einem Fall wurden einmalig bei der Bezahlung des Versicherungsbeitrages versehentlich 3,74 Euro zu wenig überwiesen. Doch statt dem Versicherungsnehmer zu informieren, bzw. über die ausstehende Summe anzumahnen, schwieg man bei der Versicherung und sah durch diese minimale Minderzahlung den Versicherungsschutz als erloschen an.

In einem anderen Fall lehnt die Risikolebensversicherung die Auszahlung der Prämie nach dem Tod des Versicherten ab, da dieser beim Abschluss der Versicherung das Versicherungsunternehmen nicht über eine "gelegentliche Bronchitis", was allerding keinerlei Einfluss auf den Tod oder den Gesundheitszustand des an Magenkrebs verstorbenen Versicherten hatte, informiert habe.

1 Kommentar:

Nacho1212 hat gesagt…

Social Engineering bedeutet, Menschen und ihr Sozialgefüge derart zu manipulieren, dass diese bereitwillig Geld, Informationen oder Privatfotos herausrücken. Die Betrüger versprechen häufig hohe Gewinne oder gesteigertes soziales Ansehen, täuschen Freundschaften vor, geben mit vermeintlichem Intimwissen an oder bringen ihre Opfer in soziale Bredouille - und bieten dann einen Ausweg an. Für jedes Bedürfnis erfinden die Gauner eine Falle - und im Internet fällt den Tricksern der Fallenbau besonders leicht.Risikolebensversicherung